Barrierefreiheit

Das Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://api.public.lu.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Die Informationen auf einer Website oder in einer Anwendung müssen für alle leicht zugänglich und nutzbar sein, insbesondere für Personen, die eine Behinderung (zum Beispiel: Seh-, Hör-, körperliche, kognitive Beeinträchtigungen usw.) haben und/oder Assistenzsoftware oder spezielle Geräte verwenden.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der europäischen Norm EN 301 549 (Pdf) sowie mit dem Bezugsmodell RAWeb v1.1 (Référentiel d’évaluation de l’accessibilité web), das diese Norm umsetzt, vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen

Herunterladbare Dokumente, die von Drittbehörden bereitgestellt werden, stehen nicht unter unserer Kontrolle.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. Juni 2026 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1.1. Diese Bewertung wurde von einem Dritten (in diesem Fall von Idéance) vorgenommen.

Kontrollverfahren

Die im Rahmen des Bezugsmodells Renow erstellten Websites werden in einem generischen und zentralisierten Rahmen und einer entsprechenden Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren befolgt und die Renow-Kontrollliste eingehalten werden. Zur Gewährleistung der Neutralität ziehen wir regelmäßig Sachverständige für „Barrierefreiheit“ hinzu, die die Konformität der Websites oder von neuen Funktionen überprüfen.

Die Websites werden jeweils in mehreren Phasen bewertet:

  1. bei der Entwicklung der Inhaltsstruktur;
  2. bei der Erstellung der Grafik- und Funktionsmodelle;
  3. kurz vor ihrer Online-Stellung.

Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen wie folgt durchgeführt:

  • Die Redaktion überprüft bei jedem neuen Inhalt die Zugänglichkeit des gesamten Inhalts, bevor dieser veröffentlicht wird.
  • Jede neue Funktion der Website wird vor ihrer Veröffentlichung bewertet.

Die Website wird bei den Bewertungen mit den wichtigsten Bildschirmlesern auf Tablets, Mobiltelefonen und Rechnern getestet. Diese Tests werden auch mit verschiedenen Webbrowsern durchgeführt (Konformität mit bis zu 2 früheren Versionen gegenüber der aktuellen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

In den Arbeitsverfahren kommen die Internetrichtlinien in den verschiedenen Phasen der Website-Erstellung (Redaktion, Verwaltung, Entwicklung) zur Anwendung.

Unsere Mitarbeitenden verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internetrichtlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
  • mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder die Ombudsperson, den/die Bürgerbeauftragte(n) des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegten Mustererklärung. Diese Mustererklärung ist Eigentum der Europäischen Union und wird unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International-Lizenz veröffentlicht.

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